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Lieber  Feriengast,

die ausführlichen Reisebedingungen des Hauses Stern regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Haus Stern, Wilhelm Stern, Birkenweg 2, 23758 Wangels


§ 1 Anmeldung / Bestätigung

  1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns - Haus Stern (Inhaber: Wilhelm Stern) - den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag wird für uns – Haus Stern (Inhaber: Wilhelm Stern) - verbindlich, wenn diese Buchung und der Preis schriftlich von uns bestätigt sind.
  2. Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, so sind wir 10 Tage an das neue Angebot gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot annehmen.

§ 2 Bezahlung

  1. Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtreisepreises fällig.
  2. Der restliche Reisepreis wird 4 Wochen vor Reiseantritt fällig.
  3. Im Falle einer Last Minute Buchung ist der Gesamtbetrag sofort fällig.

§ 3 Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn / Rücktrittsgebühren

  1. Der Gast kann jeder Zeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung.
  2. Der Gast hat den Rücktritt schriftlich zu erklären.
  3. Tritt der Gast zurück oder reist nicht an, so kann Ersatz verlangt werden.
  4. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen zu berücksichtigen.
  5. Der Ersatzanspruch wird unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Mietbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Mietpreis pauschalisiert:
    1. bis zum 46 Tag vor Reiseantritt 20%
    2. ab dem 45 Tag vor Reiseantritt 50%
    3. ab dem 35.Tag vor Reiseantritt 80%
    4. ab dem 2.Tag vor Reiseantritt oder
    5. bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises.

§ 4 Umbuchung

  1. Auf Ihren Wunsch nehmen wir vom Haus Stern (Inhaber: Wilhelm Stern) soweit durchführbar, bis zum 31. Tag vor Reiseantritt eine Umbuchung vor. Dafür werden einmalig 30 € erhoben. Spätere Änderungen können nur durch Rücktritt vom Reisevertrag und Neuanmeldungen vorgenommen werden.

§ 5 Abhilfe / Minderung / Kündigung

  1. Wird eine Leistung nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Gast Abhilfe verlangen.
  2. Der Unterkunft Eigentümer kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich-oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.
  3. Der Unterkunft Eigentümer kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
  4. Der Gast kann nach Rückkehr von der Reise eine Minderung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und es nicht schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

§ 6 Höhere Gewalt

  1. Haus Stern (Inhaber: Wilhelm Stern) -haftet im Rahmen dieses Vertrages nicht für die Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören Anordnungen von Behörden, Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, Naturkatastrophen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, von denen die Dienste von uns (Haus Stern)beeinflusst werden.

§ 7 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

  1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer erbrachten Leistungen sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise (§§651C-f  BGB) gegenüber dem Eigentümer der Unterkunft Haus Stern (Inhaber: Wilhelm Stern) -siehe Anschrift- geltend zu machen.
  2. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen.
  3. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.
  4. Der Tag des Reiseendes wird bei der Berechnung der Monatsfrist nicht mitgerechnet.

§ 8 Ansprüche des Reise nach den Paragraphen 651 c -651 f BGB verjähren in einem Jahr

  1. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reisendeendes folgt.
  2. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Unterkunft Eigentümer Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründeten Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Unterkunft Eigentümer die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
  3. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach Ende der Hemmung ein.
  4. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

§ 9 Datenschutz

  1. die personenbezogenen Daten, die wir uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind.
  2. Wir möchten Sie darüber hinaus zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass sie diese nicht wünschen.
  3. Soweit wir uns dabei zur Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten externer Dienstleister außerhalb der EU beziehungsweise des EWR (so genannte Drittländer ohne angemessenes Datenschutzniveau) bedienen, wird der Schutz ihrer personenbezogenen Daten durch die Vereinbarung der so genannten „EU-Standardvertragsklauseln“ abgesichert.
  4. Wenn Sie die Zusendung von Information nicht wünschen, wenn sich bitte an den Bereich „Datenschutz“ unter der unten genannten Anschrift.

§ 10 Gerichtsstand / Allgemeines

  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Klagen gegen den Hauseigentümer der Unterkunft sind an dessen Sitz zu erheben.
  3. Etwas anderes gilt nur, wenn internationale Abkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.
 
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